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Meiningen / Schmalkalden. Schon längere Zeit ist der Bau eines neuen Krematoriums auf dem Friedhof von Meiningen im Gespräch. Die Stadt hatte in den neunziger Jahren auf eine umfassende und teure Sanierung ihrer bestehenden kommunalen Feuerbestattungsanlage – so der amtliche Begriff - verzichtet. Die beiden damaligen Bürgermeister Kupietz und Gellert vereinbarten seinerzeit, dass das Krematorium in Schmalkalden die Einäscherungen übernehmen soll. Damit sicherte sich die Kreisstadt Kapazitäten für Feuerbestattungen und sparte auf der anderen Seite zugleich erhebliche Investitionen an ihrem Krematorium ein.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung ging die Bestattungen Schmalkalden GmbH – Tochter der Kreiswerke - daran, ihre beiden Öfen auf dem Friedhof im Eichelbach zu erneuern. Zirka 700.000 Mark betrug der Investitionsbetrag damals, ein erheblicher Teil der Kosten wurde von der öffentlichen Hand mit dem Geld der Steuerzahler gefördert. Zwei moderne Flachbettöfen lösten veraltete Etagenöfen ab. Damit war die Kapazität fortan so ausgelegt, dass das Krematorium Schmalkalden den Einäscherungsbedarf des neu entstandenen Landkreis Schmalkalden-Meiningen abdecken konnte und kann. Nun aber will das Bestattungsunternehmen Zehner auf dem Meininger Friedhof einen Krematoriumsneubau errichten. Der Bauantrag liegt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vor, betätigte Dezernatsleiter Krenzel. Das Dokument wird wie jeder andere Antrag auf fachliche und sachliche Richtigkeit geprüft. Wenn keine Einwände bestehen kann das Vorhaben auch genehmigt werden, schildert der Dezernatsleiter den weiteren Ablauf des Vorgangs.
Doch dagegen regt sich Widerstand. Wie Ralf Holland-Nell, der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schmalkalden-Meiningen, weiß, stören sich regionale Bestattungsunternehmen daran, dass die alleinige Betreibung des neuen Krematoriums durch die Firma Zehner zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann. Freilich dürfen Feuerbestattungsanlagen nach Paragraf 22 des Thüringer Bestattungsgesetzes nicht nur von Gemeinden und Zweckverbänden, sondern auch “von privaten Trägern errichtet und betrieben werden”. Ganz so einfach scheint der konkrete Vorgang nicht. Zumindest bestehen Bedenken, dass ein Krematorium in der Hand eines einzigen Unternehmers zu einer Vormachtstellung führen kann. Denn die Preise am Markt werden dann durch einen privaten Betrieb bestimmt, der selbst zum Eigenpreis einäschern könnte. Das könnte wiederum zum Nachteil anderer Bestattungsunternehmen führen. Zumal sich die Krematorien im näheren Umkreis in öffentlicher Hand befinden und damit tarifgebundene Entlohnung zahlen müssen. Zu der wäre das Bestattungsunternehmen Zehner in seinem Krematorium nicht verpflichtet.
Außerdem erfolgt eine Vermischung der Angebote des Bestatters mit den Leistungen der Stadt, so dass der Bürger am Ende meinen könnte, es kommt alles aus privater Hand, lauten die nächsten Befürchtungen. Eine weiteres Krematorium in der Region zu bauen, so Bernd Gellert, wäre der größte Fauxpas. Denn hier besteht bereits eine leichte Überkapazität und es würde nur ein weiterer Verdrängungswettbewerb entstehen, sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kreistag und Mitglied im Aufsichtsrat der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen. Es
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könne doch nicht im Sinne der Kreisstadt sein, dass durch derartige Entscheidungen ein kreiseigenes Unternehmen Schaden nimmt, gibt er zu Bedenken. Für das Suhler Krematorium wäre ein Abzug von Einäscherungen in Richtung Meiningen wohl sogar der Todesstoß, die Anlage ist dem Vernehmen nach nur mäßig ausgelastet.
Für die Feuerstätte in Schmalkalden hätte der Betrieb einer weiteren Feuerbestattungsanlage deutliche Einbußen zur Folge. In dem 1968 errichteten Krematorium wurden bisher rund 65.000 Einäscherungen vorgenommen. Derzeit sind es jährlich etwa 1500 Feuerbestattungen. War deren Anteil früher relativ gering so sind heute etwa 90 Prozent aller Beerdigungen mit einer Einäscherung verbunden. Noch mehr Feuerbestattungen sind nicht zu erwarten, die Kapazitäten reichen also aus. Doch bei allen betriebswirtschaftlichen Zahlen, die es nun auch einmal beim Betreiben eines Krematoriums gibt, sind noch andere Faktoren zu beachten.
Schaut man rein biologisch auf einen Leichnam so gilt es bei Einäscherungen grundsätzlich ein toxisches Problem zu lösen. Denn oft genug besitzen Verstorbene Implantate aus verschiedensten Materialien bis hin zu Kunststoff oder haben hochwirksame Medikamente zu sich genommen von denen Spuren im Körper zurück bleiben. Daher werden mit dem Einäschern in der Hauptbrennkammer – das geschieht bei einer Temperatur bei 900 bis 1200 Grad Celsius – Gase frei, die wegen ihrer Schädlichkeit nach strengen Regularien behandelt werden müssen. Während die Asche des Verstorbenen nach dem ersten Verbrennen entnommen und in die vorgesehene Urne gefüllt wird müssen die restlichen Gase in der Nachbrennkammer bei einer Temperatur nicht unter 850 Grad nochmals gesondert verbrannt werden. Die übrig bleibende Masse kommt in eine Filteranlage und wird dann auf 140 Grad abgekühlt. Danach schleudert ein Zyklon die belasteten Reststoffe heraus. Es kommt nun ein Additiv hinzu welches beispielsweise giftige Stoffe wie Quecksilber bindet. Erst dann gelangen die noch verbliebenen Stoffe in die Filteranlage und werden rauchförmig in die Umwelt abgegeben. Selbst an der Filteranlage gibt es noch einmal Messpunkte welche die Zusammensetzung des Rauches kontrollieren. Geschieht in der Kette ein Fehler gibt es bei modernen Öfen eine Notschaltung, die alle belasteten Gase nach dem Einäschern direkt in die Luft abgibt.
Automatisch werden somit belastete Stoffe an die Umgebung – in Meiningen sind das mehrere Wohngebiete – abgelassen. Solche Vorgänge an Krematorien führten zum Beispiel zu einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Frank Kuschel (Die Linke). Der wollte 2006 wissen wer im Freistaat die Krematorien kontrolliert und wie oft in Thüringen seit dem Jahr 2000 schon Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt worden. Die Antwort vom seinerzeitigen Staatsekretär Prof. Christian Juckenack vom Landwirtschafts- und Umweltministerium war damals bezeichnend. Der Kernsatz lautet: “Für Krematorien gibt es keinen vorgeschriebenen Kontroll- und Überwachungsrhythmus”. In Thüringen erfolgen in der Regel zweimal jährlich Überprüfungen und die finden zumeist auch nur nach Aktenlage statt. Stichproben vor Ort gibt es nur “anlassbezogen”. Das bedeutet Kontrollen wurden und werden in der Regel erst dann durchgeführt wenn schon etwas passiert ist.
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